Die Kompetenz, Erfahrung und Effizienz in den vom
Gemeinschaftsrecht dominierten Rechtsgebieten – Vergabe-, Europäisches
Beihilfen- und Umweltrecht – zählen zum
zentralen Leistungsangebot unserer Kanzlei.
„Kreativ durch Rechtsfortentwicklung unter Nutzung der gesetzlich eingeräumten
Spielräume für die Verwirklichung maßgeschneiderter Lösungsansätze“ ist dabei der
Leitsatz der Kanzlei, der uns in Österreich zu einer der führenden Sozietäten in
diesen Rechtsgebieten gemacht hat.
Die Beachtung vergabe- und beihilfenrechtlicher Bestimmungen und der Einsatz
vergaberechtlich relevanter Instrumente sind sowohl für Auftraggeber als
auch für Bieter unverzichtbare Erfolgsfaktoren. Die dafür erforderlichen
Kenntnisse über nationale und europäische Rechtsnormen, Rechtsprechung und
Abläufe können nur durch kontinuierliche und intensive Befassung sichergestellt
werden.
Unsere spezialisierte Betreuung gewährleistet eine kostensparende
und planmäßige Durchführung Ihres Vergabeverfahrens.
Um latenten Risken (Aufhebung der Ausschreibung durch
Nachprüfungsverfahren, Erlassung von einstweiligen Verfügungen,
Schadenersatzforderungen und Vertragsverletzungsverfahren) wirksam zu begegnen,
ist eine kompetente und spezialisierte Beratung notwendig.
Die
multidisziplinäre Ausrichtung ermöglicht es uns, die
Gesamtbetreuung und -abwicklung Ihres Vergabeverfahrens zu
übernehmen, wodurch Ihr Zeitaufwand auf ein Minimum reduziert wird.